Leistungsschutzrecht für Online-Bewertungen
Irgendwie muss das Leistungsschutzrecht doch zu was nützen, oder? Nicht? Echt nicht? Hm, konnte ja keiner vorher wissen.

Transcript
Max tippt betrunken in sein Handy.
Max: Nicht pilsig genug für ein Pils, aber auch nicht pilzig wie eine Pilzsuppe, hihi! Ist es Weizen? 2 von 5 Rülpsern.
Dank Leistungsschutzrecht auf Onlinebewertungen erwartete Max einen Gewinn von 2€ pro Bier.